Die Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17.11.2021.
Für unser Herbstkonzert bedeutet dies konkret:
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2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene)
Wir appellieren an alle Besucher*innen vor dem Konzert, zum eigenen Schutz und zum Schutz aller, einen Selbsttest durchzuführen.
Ausnahmen von der 2G-Beschränkung:
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Kinder bis einschließlich 5 Jahre
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Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
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Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer
beruflichen Schule
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Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test) erforderlich)
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Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
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Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
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Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10.09.2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test
erforderlich)
Die Nachweise sind beim Eintritt vorzulegen. Ein Eintritt ohne entsprechenden Nachweis ist nicht möglich.
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, da die Nachweiskontrolle einige Zeit beansprucht.
(Auszug aus dem Hygienekonzept)
- Zutritt nur für bestimmte Personengruppen möglich (siehe Hygienekonzept).
- Kontaktdatenerhebung über vorperforierten Abriss auf Eintrittskarte (kann schon zuhause ausgefüllt werden).
- Maskenpflicht während der gesamten Veranstaltung, auch am Sitzplatz.
- KEIN Getränkeverkauf vor und nach der Veranstaltung.
- Getränkeverkauf in der Pause nur in Flaschen.
- Verzehr der Getränke nur am jeweiligen Sitzplatz erlaubt.
Detaillierte Informationen zum Ablauf und den Bestimmungen finden Sie in unserem Hygienekonzept, welches zum Download bereitsteht.